Heute hat der Kantonsrat in Anspielung auf den "historischen Parkplatzkompromiss" in der Stadt Zürich aus den 1990er-Jahren, der längst Geschichte ist, einen neuen "Parkplatzkompromiss" beschlossen. In Erfüllung der beiden parlamentarischen Initiativen "Ausreichend Veloabstellplätze auf Liegenschaften" und "Erweiterung Zweckbindung Parkplatz-Ersatzabgabe" aus den Jahren 2019 und 2020 geht es bei diesem Kompromiss allerdings weniger darum, für jeden abgebauten Parkplatz an der Oberfläche unterirdisch einen neuen zu schaffen, um so auf pragmatische Art und Weise autofreie städtische Räume wie etwa den Zürcher Münsterhof oder den Sechseläutenplatz zu ermöglichen. Vielmehr scheint es darum zu gehen, den links-grünen, dem motorisierten Individualverkehr kritisch bis feindlich gesinnten Städten einen Freifahrtschein zu erteilen, um den rasanten Parkplatzabbau noch zu beschleunigen und dem Auto endgültig den Garaus zu machen.
So haben etwa die Grünen den von der vorberatenden Kommission für Planung und Bau ausgehandelten Kompromiss in ihrer Medienmitteilung vom 2. Juli 2024 mit dem Titel "Die Neureglung der Abstellplätze fördert Velo und autofreies Wohnen" gewürdigt. Auch die SP strich in ihrem Communiqué hervor, dass es für sie ein "zentrales Anliegen" gewesen sei, "autofreies Wohnen im gesamten Kanton" und den "Bau von mehr Veloabstellplätzen" zu fördern.
Sinnvolle Flexibilisierung im Einzelfall
Die neuen Vorgaben des Kantons zum Bau von Parkplätzen enthalten indes auch sinnvolle Elemente. So sollen Bauherren und Grundeigentümer fortan die Möglichkeit erhalten, mit der Gemeinde sowohl bei den Baueingaben als auch bei Nutzungsänderungen eine flexiblere Handhabung der Anzahl Abstellplätze zu finden und diese im Einzelfall zu reduzieren. Diese Neuerung ist, sofern pragmatisch und nicht dogmatisch umgesetzt, vernünftig. Denn nicht überall sind die gegenwärtig tatsächlich etwas gar starren Parkplatzvorschriften gleichermassen angezeigt.
Gleichzeitig befürchtet der HEV Kanton Zürich, dass mit der Flexibilisierung der Parkierungsmöglichkeiten die ideologische, autofeindliche Verkehrspolitik der Städte Zürich und Winterthur in Zukunft auch in anderen Gemeinden Einzug halten könnte.
Fragwürdige Erweiterung der Zweckbindung
Einen dezidiert anderen Standpunkt nimmt der HEV Kanton Zürich bei der Frage der Parkplatz-Ersatzabgabe ein. Hier hat der Kantonsrat einer Erweiterung der Zweckbindung der Parkplatz-Ersatzabgabe zugestimmt. So sollen die Mittel in den kommunalen Ersatzabgabefonds neu zugunsten der Mobilität insgesamt verwendet werden dürfen.
Bisher unterlagen die Parkplatz-Ersatzabgaben, die Bauherren zu leisten haben, welche die Parkplatzpflicht nicht erfüllen können, einer engen gesetzlichen Zweckbindung. Die Gemeinden durften diese Mittel der Hauseigentümer bislang nur zur Schaffung von Parkplätzen in nützlicher Entfernung von den belasteten Grundstücken oder zu einem diesen Grundstücken dienenden Ausbau des öffentlichen Verkehrs verwenden. Mit der Erweiterung der Zweckbindung kann es sein, dass Hauseigentümer mit ihren Geldern künftig auch den Fuss- und Veloverkehr fördern müssen.
Der HEV Kanton Zürich bedauert, dass der Minderheitsantrag der FDP, das geltende Recht beizubehalten, keine Mehrheit gefunden hat. Aus Sicht des HEV Kanton Zürich sind denn auch die Hauseigentümer die Geprellten des neuen "Parkplatzkompromisses". Ihre Interessen und legitimen Ansprüche haben bei der Frage, was mit ihrem Geld geschehen soll, keinen Eingang in die Legiferierung gefunden. Denn es darf nicht vergessen werden, dass in vielen Gemeinden über die Jahre Parkplatz-Ersatzabgabefonds entstanden sind, die beträchtliche Summen enthalten. So schlummern kantonsweit rund 30 Millionen Franken in diesen Fonds; allein der Parkplatz-Ersatzabgabefonds der Stadt Zürich zählte Ende 2023 15,3 Millionen Franken.
Rückerstattung der Parkplatz-Ersatzabgabe an Hauseigentümer
Der HEV Kanton Zürich lehnt angesichts dieser üppigen Mittel die geplante Zweckentfremdung ab. Stattdessen plädiert der Verband dafür, dass die Gemeinden die teilweise üppigen Fondsmittel entweder gemäss ihrer ursprünglichen Zweckbindung einsetzen oder die bezahlten Abgaben den Grundeigentümern, für deren Liegenschaften entgegen den bisherigen gesetzlichen Vorschriften keine Gegenleistung erbracht wurde, zurückzuerstatten.
Für den HEV Kanton Zürich kann es jedenfalls nicht sein, dass Grundeigentümer und Bauherren mit der Ersatzabgabe weiterhin geschröpft werden und im Gegenzug entgegen den bisherigen gesetzlichen Vorschriften keine Gegenleistung erbracht wird, ja sie neu sogar mit ihrem Geld die Förderung des Fuss- und Veloverkehrs finanzieren müssen.