Auch unter Hauseigentümern mag sich der eine oder andere fragen, warum man sich seitens des Hauseigentümerverbandes so vehement gegen dieses Instrument wehrt, obwohl die Gemeinde ja denselben Preis bezahlen müsste, der mit dem potentiellen Käufer ausgehandelt wurde. Auf den ersten Blick könnte der Eindruck entstehen, der Eigentümer werde doch gar nicht schlechter gestellt.
Das stimmt so natürlich nicht. Liegenschaften werden schliesslich nicht wie Äpfel oder Birnen gehandelt. Verkäufen gehen immer längere Verhandlungen voraus, bei denen es bei weitem nicht nur um den Preis geht. Für die Verkäufer handelt es sich sehr oft um den einzigen derartigen Verkauf in ihrem Leben. Es ist ihnen wichtig, was mit ihrem Grundstück passiert, mit wem sie verhandeln und wem sie nach einem langen Entscheidungsprozess ihre Liegenschaft verkaufen. Auch die Position der Kaufinteressenten wird durch ein Vorkaufsrecht geschwächt, da er am Ende womöglich gar nicht für sich selber, sondern für die Gemeinde verhandelt hat. Zudem wird der Verkauf durch das Vorkaufsrecht erheblich verzögert. Die Phase der Unsicherheit verlängert sich für beide Seiten um die Zeit, welche der Gemeinde für das Ausüben ihres Rechts zusteht.
Die Auswirkungen des Vorkaufsrechts von Gemeinden sind umstritten. Genf, wo dieses Instrument schon heute gilt, ist jedenfalls dadurch nicht zum Paradies für Mieter geworden. Im Gegenteil, soll sich dort der Wohnungsbestand doch in schlechtem Zustand befinden. Sicher ist, dass es einen erheblichen Mehraufwand verursacht und die Gemeinden, da sie den ausgehandelten Höchstpreis bezahlen müssten, auch nicht wirklich preisgünstiger als Private vermieten könnten. Insofern erscheint auch das Argument, mit der Initiative würde die Spekulation bekämpft, wenig stichhaltig.
Den Initianten geht es letztlich hauptsächlich darum, private Eigentümer aus dem Liegenschaftsmarkt zu verdrängen. Koste es was es wolle.