Der HEV Schweiz erachtet den Vorschlag für die Ermöglichung der Siedlungsverdichtung nach innen in lärmbelasteten Gebieten, insbesondere aufgrund seiner Komplexität, für nicht praxistauglich und schlägt deshalb die gesetzliche Verankerung der Lüftungsfensterpraxis vor. Die Möglichkeit der Um- und Aufzonung bei Überschreitung des Immissionsgrenzwertes bei Ausscheidung von Freihalteräumen akzeptiert der HEV Schweiz, lehnt aber weitergehende Massnahmen in akustischer Hinsicht ab. Diese Massnahmen verletzen die Eigentumsgarantie, gehen viel zu weit und führen zu massiven Mehrkosten. Es besteht dringender Revisionsbedarf bei der Lärmschutzverordnung im Bereich der passiven Lärmschutzmassnahmen und bei den Immissionsgrenzwerten beim Fluglärm.
Der HEV Schweiz begrüsst sodann, dass die Sanierung von privaten Kinderspielplätzen und privaten Hausgärten nach wie vor bei sog. diffusen Belastungen freiwillig bleiben soll. Wird diese freiwillig vorgenommen, muss dies jedoch mit der gleichen Beteilung an den Kosten für die Untersuchung wie auch für die Sanierung durch den VASA-Fonds honoriert werden, wie dies bei den öffentlichen Kinderspielplätzen und Grünflächen vorgeschlagen wird, nämlich mit einem Kostenanteil von 60%. Eine mindere Kostenbeteiligung bei privaten gegenüber öffentlichen Grundeigentümern ist sachlich nicht gerechtfertigt.